Unterhaltsrecht aktuell

SparschweinWährend früher die lebenslange Lebensstandardgarantie galt, ist der nacheheliche Unterhalt nun stark eingeschränkt, wobei die Einzelheiten noch unklar sind und die Gerichte auch noch unterschiedlich entscheiden.

Seit 1. 1. 2008 gilt ein neues Unterhaltsrecht.

Inzwischen wurden die neuen Regeln durch zahlreiche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und vor allem durch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2008  (XII ZR 109/05) und vom 18. März 2009  (XII ZR 74/08) konkretisiert.

Grundsätzlich gilt für Unterhalt wegen Kinderbetreuung jetzt Folgendes: Weiterlesen

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Inhalt:
Info Paket Online Scheidung
I. Was bedeutet „Online-Scheidung“?
1) Seit wann kann man sich online scheiden lassen?
2) Für wen eignet sich die Online-Scheidung?

II. Der Ablauf der Online-Scheidung
1) Der Scheidungsauftrag übers Internet
2) Das Scheidungsverfahren bis zum Scheidungsurteil

III. Der Scheidungsauftrag (
mit Auftragsmuster)

IV. Prozesskostenhilfe bei der Online-Scheidung

V. Die Scheidungskosten (mit Kostenbeispielen)

VI. Die Vorteile der Online Scheidung

Ehescheidung: Info-Paket „Von der Trennung bis zum Scheidungsurteil“

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BGH zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

Paragraph Letter 2Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zum neuen – seit dem 1. Januar 2008 geltenden – Unterhaltsrecht getroffen. Danach müssen Alleinerziehende deutlich schneller als früher wieder eine Vollzeitstelle annehmen, wenn es ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt. Dies entschied der BGH im Falle eines Vaters, der der Mutter Betreuungsunterhalt für einen 7-jährigen Jungen zahlen sollte.

1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen. Weiterlesen

Kindesunterhalt: Unterhaltspflichtiger muss deutsche Sprache erlernen

BabyEinem gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltsverpflichteten kann es zuzumuten sein, zureichend die deutsche Sprache und einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, einen Monatslohn von 1.200 EUR zu erzielen.

Das verdeutlichte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Fall eines Unterhaltspflichtigen, der sich seiner Unterhaltsverpflichtung mit der Begründung entziehen wollte, dass er wegen fehlender Deutschkenntnisse keine Arbeitsstelle bekomme und daher nicht leistungsfähig sei. Die Richter ließen diese Argumentation aber nicht gelten. Der Unterhaltsverpflichtete wisse seit sieben Jahren von seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber dem Unterhaltsberechtigten. Es wäre ihm daher möglich und zumutbar gewesen, ausreichend die deutsche Sprache und zumindest einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, ein Mindesteinkommen von 1.200 EUR zu erzielen (OLG Naumburg, 3 WF 194/08).

Scheidung online – in Brasilien bald machbar

BrasilienIn Brasilien ist man zur Zeit damit beschäftigt, Maßnahmen zu ergreifen, durch welche das Scheidungs-Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden kann.

Dass Scheidungen bald online möglich sein sollen, dafür setzen sich viele Menschen ein. Am vergangenen Mittwoch stimmte der Senat in Brasilien einem solchen Gesetzesentwurf zu. Sofern sich beide Ehegatten einig sind, kann die Scheidung online aufgelöst werden. Weiterhin vorgesehen ist, dass man auch per Internet alles, was zur Scheidung dazu gehört, regeln kann. Wie der Besitz der beiden Ehegatten aufgeteilt wird gehört ebenso dazu wie die Unterhaltsverpflichtungen.

Das Gesetz muss nur noch vom Repräsentantenhaus und vom Präsidenten in Brasilien gebilligt werden, dann steht dem neuen Scheidungsverfahren nichts mehr im Weg. Sofern dem Gesetz zugestimmt wird und dieses in Kraft tritt, wird das obligatorische Trennungsjahr vor der Scheidung abgeschafft.

Wann wird es die echte Online-Scheidung in Deutschland geben?

Was kostet eine Scheidung?

SchnellanfrageAuch wenn wir schon oft darüber berichtet haben, stellen die meisten Leser immer wieder die Frage: Was kostet die Scheidung und wie kann ich die Kosten minimieren?
Die Antwort ist wie immer ganz einfach.
Die konkreten Kosten der Scheidung erfahren Sie u.a. bei www.scheidung-kosten.de oder unter www.net-scheidung.de. Dort übersendet man Ihnen auch gern einen umfangreichen Kostenvoranschlag gratis. Die Kosten minimieren heißt in der Regel: Scheidung ohne Streit und damit ohne streitige Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht für die Kinder. Hier reicht es aus, wenn ein Rechtsanwalt von einem Ehepartner beauftragt wird. Der andere Ehepartner benötigt schlicht keinen eigenen Anwalt, da er sich dem Scheidungsantrag anschließt.

Scheidung am 09.09.09

RA Christian Kah

Heute war es nun endlich soweit.
Vor dem Amtsgericht Winsen/Luhe fand ein Scheidungsverfahren, wie immer einvernehmlich, statt. Ich vertrat den Ehemann und parkte zuvor direkt vorm Rathaus der Stadt. Dort war eine Hochzeitsgesellschaft gerade damit beschäftigt, das Brautpaar durch ein mit herzförmigem Loch versehenes Lacken zu dirigieren. Der Bräutigam schaffte es schließlich mit Braut auf dem Arm und die Gesellschaft fuhr nach kurzer Rede mit klirrenden Büchsen am Gefährt ab. Ich wünsche den beiden eine glückliche Ehe. Nur einen Steinwurf entfernt, beging man nun ebenfalls recht lustig der Scheidungsakt und man stellte dabei noch fest, dass die Hochzeit am 09.09. stattgefunden hatte. Was für ein Zufall oder hatte der zuständige Richter da mitgewirkt?

Recht aktuell: Geschiedenenunterhalt: Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar

Betreut ein alleinerziehender geschiedener Ehepartner zwei Kinder im Grundschulalter, ist es ihm auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur zumutbar, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hin. Die Richter machten aber auch deutlich, dass gegebenenfalls bestehende Kinderbetreuungsplätze genutzt werden müssten. Der Alleinerziehende müsse beweisen, dass Betreuungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht bestünden. Eine Vollzeittätigkeit könne hingegen regelmäßig nicht erwartet werden. Es müsse Zeit verbleiben, zur Arbeitsstätte zu gelangen, die notwendigen Einkäufe zu tätigen, die Grundschulkinder angemessen zu versorgen, zu betreuen und zu fördern (Hausaufgaben und Freizeitaktivitäten). Weiterlesen

Hotline für Fragen zur Reform seit 01.09.2009

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