Unser Blog wird wiederbelebt, wir werden zukünftig wieder regelmäßig über das aktuelle Scheidungs- und Familienrecht berichten. Das Portal zur Online-Scheidung http://www.online-scheidung.biz hat Zuwachs bekommen. Die geschlossene Facebook-Gruppe „Trennung-Scheidung-Familienrecht“ hat mittlerweile fast 8.000 Mitglieder und täglich werden es mehr. Ein spezieller Service zur Online-Scheidung für Berlin wird seit diesem Jahr angeboten. Das besondere, neben dem gewohnt schnelle und günstigen Online-Service kann gleichfalls eine Beratung vor Ort im Berliner Büro durchgeführt werden. Internationale Scheidungsmandate betreuen wir über unsere Online-Service zur Auslandsscheidung.

Hartz IV: Umgangsrecht mit Kindern in den USA

Der Umfang der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit seinem in den USA lebenden Kind durch das zuständige Jobcenter bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Diese Klarstellung traf das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz im Fall eines geschiedenen Mannes, dessen Frau mit dem gemeinsamen Kind nach Amerika gezogen war. Vereinbart war ein Umgangsrecht von sieben Tagen im Quartal. Daher verlangte der Mann die Übernahme der Reisekosten für vier Amerika-Reisen im Jahr. Das LSG machte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes deutlich, dass auf die Kosten abgestellt werden müsse, die von einem Durchschnittsverdiener aufgewendet würden. Anhand dieses Maßstabs sei bei einer durch größere Entfernung geprägten Beziehung eine persönliche Ausübung des Umgangsrechts nur einmal im Jahr zu finanzieren. Hierfür spreche vorliegend insbesondere, dass die geforderten Reisekosten einen Einsatz von rund 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners ausmachen würden. Zudem bestehe auch bei einem siebenjährigen Kind die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Videokonferenzsoftware (LSG Rheinland-Pfalz, L 3 AS 210/12 B ER).

ROM-III-Verordnung und erste Praxiserfahrungen

EU weite Regelung zum ScheidungsrechtDie am 30.12.2010 in Kraft getretene Rom-III-Verordnung gilt seit dem 21.06.2012 und regelt das anwendbare Scheidungsrecht, wenn eine Verbindung zu dem Recht verschiedener Staaten vorliegt. Sie gilt zunächst nur für 14 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien, Italien, Malta, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien und Slowenien). Dies wird immer bei sogenannten binationalen Ehen interessant. In der Praxis können Eheleute aus binationalen Ehen nunmehr wählen, welches Scheidungsrecht für sie zur Anwendung kommt, auch wenn das Scheidungsverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Die deutschen Gerichte müssen dann nach ausländischem Scheidungsrecht entscheiden. Dies wird sicherlich nicht immer ganz unproblematisch sein, denn bis dato kam bei binationelen Scheidungen stets deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung, wenn beide Eheleute dauerhaft in Deutschland lebten. Lediglich beim Amtsgericht Berlin Schöneberg musste man sich schon immer mit internationalen Scheidungsnormen befassen, da dort, aufgrund einer ausschließlichen Zuständigkeit für Scheidungen bei denen beide Eheleute im Ausland leben, oft internationales Scheidungsrecht angewendet werden musste. Nun trifft es aber auch den „Amtsrichter in der Provinz“ und die ersten derartigen Scheidungsfälle sind auch bei uns eingetrudelt. Wir müssen nun bei jeder Scheidung mit Auslandsberührung prüfen, ob die Mandanten die Möglichkeit der Rechtswahl haben und welches Scheidungsrecht sich am günstigsten darstellt. Ein weites Feld, denn es gibt weltweit eine unglaubliche Vielzahl an unterschiedlichsten Scheidungsvoraussetzungen und Scheidungsfolgen. Eine neue Herausforderung für alle Scheidungsanwälte/innen, die es zu meistern gilt. Wir freuen uns darauf und beantworten Ihre Anfrage gern kostenlos.

Prozessrecht: Beiordnung eines Anwalts bei begrenzten Sprachkenntnissen

Recht und GesetzIst die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben, kann einem Beteiligten auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Bürgers ausländischer Herkunft mit begrenzten Sprachkenntnissen hin. Dieser war auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen worden. Die Richter hielten in diesem Fall für das vereinfachte Unterhaltsverfahren die Beiordnung eines Anwalts für erforderlich. Gerade für einen Betroffenen mit begrenzten Sprachkenntnissen könne das korrekte Ausfüllen des Formulars für Einwendungen, das häufig als unübersichtlich und sprachlich anspruchsvoll empfunden werde, mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein. Häufig hätten selbst Muttersprachler Probleme, die Einwendungen in korrekter Form zu erheben. Ein fehlerhaftes Ausfüllen des Formulars hätte zudem zur Folge, dass der Betroffene mit seinen Einwendungen im vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sei. Diese Rechtsnachteile könnten durch die Beiordnung des Rechtsanwalts verhindert werden (OLG Hamm, II-2 WF 100/11).

Ehevertrag Online

Neuer Service von Rechtsanwalt Christian Kah.

Jeder denkt daran, aber ist ein Ehevertrag nicht viel zu unromantisch? Kann man das nicht später regeln? Es ist wie mit dem Testament oder einer Betreuungsvollmacht. Erst zu spät erkennt man, wie wichtig eine klare Regelung ist. Gern helfen wir Ihnen, eine ganz individuelle Ehevereinbarung aufzusetzen. Es ist ein kleiner Schritt mit großer Wirkung. Ein erstes Orientierungsgespräch ist dabei immer kostenlos und unverbindlich. Denken Sie immer daran: Vertrag kommt von „vertragen“ und kann einer Ehe daher nicht schaden.

Den Service erhalten Sie unter www.ehevereinbarung.de.

Elterliche Sorge: Regelung bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren verneint. Die Antragstellerin, die italienische Staatsangehörige ist, und der Antragsgegner sind miteinander verheiratet, leben jedoch in Trennung. Sie haben ein sechs Jahre altes Kind, das bei der Kindesmutter lebt. Die elterliche Sorge steht den Kindeseltern gemeinsam zu. Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind wurde in der Vergangenheit dadurch erschwert, dass es zwischen den Kindeseltern sowie zwischen dem Kindesvater und seinen Schwiegereltern zu Auseinandersetzungen kam. Die Kindesmutter beabsichtigt, mit dem Kind zu ihrem neuen Lebensgefährten nach Italien in die Provinz Salerno umzuziehen. Sie hat deshalb die Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts auf sich beantragt. Weiterlesen

Versorgungsausgleich bei Scheidung im Ausland

Nach einer Scheidung im Ausland kann von einem deutschen Familiengericht ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass

  • einer der früheren Ehegatten Deutscher ist beziehungsweise dies bei Eheschließung war

oder bei ausländischen Staatsangehörigen

  • der Antragsgegner den Antrag auf Ehescheidung vom Gericht nach dem 31.8.1986 zugesandt bekommen hat (erfolgte dies vor dem 1.9.1986 ist ein Versorgungsausgleich auch, aber unter anderen Voraussetzungen möglich),
  • einer der früheren Ehegatten deutsche Rentenanwartschaften erworben hat,
  • das ausländische Recht einen Versorgungsausgleich nicht kennt und
  • die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht der Billigkeit widerspricht, das heißt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien dem nicht entgegenstehen. Weiterlesen

Insolvenz in England? Eine Alternative?

Sie möchten wissen, wie das Insolvenzverfahren in England detailiert abläuft und welche Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein müssen?
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Restschuldbefreiung nach mindestens 12 Monaten zu erwirken?


Wir haben alle Informationen und Formulare für Sie in einem umfangreichen Paket zusammengestellt.

In unserem Info-Paket (erstellt von der Fa. Tele Consulting Ltd.) finden Sie auf 100 Seiten alles, was sie wissen müssen inklusive aller Informationen, umfangreicher Anleitungen und vielen Formularen auch zur Gründung einer englischen Limited.

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Scheidung und Ausland

Scheidung WeltweitDer Scheidungsservice www.net-scheidung.de bietet seit vielen Jahren die sog. Online Scheidung für Scheidungsverfahren in Deutschland an. Immer wieder kamen aber auch Anfragen aus dem Ausland, unter welchen Voraussetzungen eine Ehescheidung möglich ist, wenn beide oder ein Ehepartner mittlerweile im Ausland leben bzw. lebt. Egal in welchem Land Sie leben. Die Online-Scheidung kann in vielen Fällen in Deutschland erfolgen.

Wie reiche ich die Scheidung ein?

Grundsätzlich gilt, dass ein Scheidungsantrag in Deutschland nur über einen hier zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen kann.
Sie übermitteln Ihre persönlichen Daten über unser Online Formular übersenden anschließend die übrigen Dokumente (Heiratsurkunde, Ehevertrag, Geburtsurkunde für Kinder) an uns.
Nun wird geprüft, ob die Scheidungsvoraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen und welches Familiengericht örtlich zuständig ist. Weiterlesen