Hartz IV: Umgangsrecht mit Kindern in den USA

Der Umfang der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit seinem in den USA lebenden Kind durch das zuständige Jobcenter bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Diese Klarstellung traf das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz im Fall eines geschiedenen Mannes, dessen Frau mit dem gemeinsamen Kind nach Amerika gezogen war. Vereinbart war ein Umgangsrecht von sieben Tagen im Quartal. Daher verlangte der Mann die Übernahme der Reisekosten für vier Amerika-Reisen im Jahr. Das LSG machte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes deutlich, dass auf die Kosten abgestellt werden müsse, die von einem Durchschnittsverdiener aufgewendet würden. Anhand dieses Maßstabs sei bei einer durch größere Entfernung geprägten Beziehung eine persönliche Ausübung des Umgangsrechts nur einmal im Jahr zu finanzieren. Hierfür spreche vorliegend insbesondere, dass die geforderten Reisekosten einen Einsatz von rund 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners ausmachen würden. Zudem bestehe auch bei einem siebenjährigen Kind die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Videokonferenzsoftware (LSG Rheinland-Pfalz, L 3 AS 210/12 B ER).

Kindergarten: Für Mittagessen kann Pauschale erhoben werden

KindergartenDie Erhebung eines monatlichen Pauschalbeitrags für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen im Kindergarten ist zulässig.

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz auf die Klage der Eltern von zwei Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchten. Für die Teilnahme am Mittagessen erhob die Verbandsgemeinde bis Mitte 2007 für jede Mahlzeit, die ein Kind eingenommen hatte, einen Beitrag von 2,50 EUR. Ab August 2007 müssen die Eltern unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Mittagessen eine Verpflegungspauschale von 45,00 EUR pro Monat zahlen. Das Verwaltungsgericht hat den gegenüber den Klägern ergangenen Kostenbescheid aufgehoben. Auf die Berufung der Verbandsgemeinde wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab. Weiterlesen

Kosten der Ehescheidung

KostenDie Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind übersteigenden Vermögen.

Zunächst berechnen Sie den Streitwert des Verfahrens, nach welchem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren berechnen.Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren diesen Betrag mit 3. Weiterlesen

Was kostet eine Scheidung?

SchnellanfrageAuch wenn wir schon oft darüber berichtet haben, stellen die meisten Leser immer wieder die Frage: Was kostet die Scheidung und wie kann ich die Kosten minimieren?
Die Antwort ist wie immer ganz einfach.
Die konkreten Kosten der Scheidung erfahren Sie u.a. bei www.scheidung-kosten.de oder unter www.net-scheidung.de. Dort übersendet man Ihnen auch gern einen umfangreichen Kostenvoranschlag gratis. Die Kosten minimieren heißt in der Regel: Scheidung ohne Streit und damit ohne streitige Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht für die Kinder. Hier reicht es aus, wenn ein Rechtsanwalt von einem Ehepartner beauftragt wird. Der andere Ehepartner benötigt schlicht keinen eigenen Anwalt, da er sich dem Scheidungsantrag anschließt.

Schnelltest zur Ehescheidung

Schnelltest NeuSeit dem 23.Juli 2009 besteht unter www.net-scheidung.de die Möglichkeit über einen Schnelltest alles Wesentliche über die persönliche Scheidung abzurufen.
Der Schnelltest kostet 100,- € die später auf die Scheidungskosten zu 100% angerechnet werden können. Der Ratsuchende erfährt alles über den Ablauf, den Ort und die Kosten des eigenen Scheidungsverfahrens. Außerdem wird jedem Interessenten mitgeteilt, mit welchen weitergehenden Ansprüchen (Unterhalt, Zugewinn usw.) gerechnet werden kann. Hinzu kommt die Möglichkeit einer eigenen individuellen Frage zur eigenen Situation. Die Beratung erfolgt durch auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht.

Ehescheidung bundesweit ohne Mehrkosten

Oft werden wir gefragt, ob unser Service bundesweit angeboten wird und welche Mehrkosten dadurch anfallen können.Dazu müssen Sie wissen, dass unsere angeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei allen Amtsgerichten/Familiengerichten in Deutschland zugelassen sind (gilt für alle Anwälte) und unser Service somit ohne Begrenzung in der ganzen Bundesrepublik gilt. Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder werden nicht entstehen und folglich auch nicht geltend gemacht. Insofern, haben Sie keine Mehrkosten im Vergleich zur Beauftragung einer Kanzlei um die Ecke zu befürchten. Sie erfahren über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag schon vor Beauftragung die genauen Scheidungskosten und erleben keine nachträglichen Überraschungen.

Online Scheidung in 3 Wochen ?

Wir möchten von Zeit zu Zeit aktuelle Tipps und Tricks zur Online-Scheidung veröffentlichen und möchten mit diesem Artikel beginnen.

Das die Online-Scheidung nachweislich der schnellste, bequemste und günstigste Weg einer Ehescheidung ist, dürfte sich langsam herumgesprochen haben. Dennoch gibt es weiter Möglichkeiten, das Scheidungsverfahren noch kostengünstiger und den Ablauf schneller zu gestalten. Weiterlesen

iPod für jede Scheidung (Nachtrag 5.7.2009:AKTION HEUTE BEENDT)

iPod Shuffle 4GBAls Dankeschön für die vielen Anfragen der letzten Jahre wollen wir uns bei allen Nutzern unseres Scheidungsportals bedanken. Der neue iPod-Shuffle 4GB von Apple ist uns dafür gerade gut genug. Für jeden neuen Auftrag über unser Portal wird ein solcher iPod verschenkt. Die Scheidungskosten werden davon nicht berührt, aber die Laune kann mit dem kleinen Helfer tagtäglich angehoben werden.

Schließlich ist eine Scheidung schon aufregend genug, obwohl wir alles tun, um Ihnen diesen Weg so angenehm wie möglich zu gestalten. Genau technische Details finden Sie hier.

Welche Vorteile hat die Online-Scheidung?

Bei der Online Scheidung handelt es sich um ein ganz normales Scheidungsverfahren, wobei sämtliche Korrespondenz via E-Mail abgewickelt wird und ein persönlicher Besuch einer Rechtsanwaltskanzlei nicht notwendig wird.

Viele Mandanten schätzen diese Art der Betreuung, da sie wenig Zeit oder keine Lust auf einen Kanzleibesuch haben. Besonders bewährt sich die Online-Scheidung, wenn beide Eheleute im Ausland leben.

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