Unser Blog wird wiederbelebt, wir werden zukünftig wieder regelmäßig über das aktuelle Scheidungs- und Familienrecht berichten. Das Portal zur Online-Scheidung http://www.online-scheidung.biz hat Zuwachs bekommen. Die geschlossene Facebook-Gruppe „Trennung-Scheidung-Familienrecht“ hat mittlerweile fast 8.000 Mitglieder und täglich werden es mehr. Ein spezieller Service zur Online-Scheidung für Berlin wird seit diesem Jahr angeboten. Das besondere, neben dem gewohnt schnelle und günstigen Online-Service kann gleichfalls eine Beratung vor Ort im Berliner Büro durchgeführt werden. Internationale Scheidungsmandate betreuen wir über unsere Online-Service zur Auslandsscheidung.

ROM-III-Verordnung und erste Praxiserfahrungen

EU weite Regelung zum ScheidungsrechtDie am 30.12.2010 in Kraft getretene Rom-III-Verordnung gilt seit dem 21.06.2012 und regelt das anwendbare Scheidungsrecht, wenn eine Verbindung zu dem Recht verschiedener Staaten vorliegt. Sie gilt zunächst nur für 14 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien, Italien, Malta, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien und Slowenien). Dies wird immer bei sogenannten binationalen Ehen interessant. In der Praxis können Eheleute aus binationalen Ehen nunmehr wählen, welches Scheidungsrecht für sie zur Anwendung kommt, auch wenn das Scheidungsverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Die deutschen Gerichte müssen dann nach ausländischem Scheidungsrecht entscheiden. Dies wird sicherlich nicht immer ganz unproblematisch sein, denn bis dato kam bei binationelen Scheidungen stets deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung, wenn beide Eheleute dauerhaft in Deutschland lebten. Lediglich beim Amtsgericht Berlin Schöneberg musste man sich schon immer mit internationalen Scheidungsnormen befassen, da dort, aufgrund einer ausschließlichen Zuständigkeit für Scheidungen bei denen beide Eheleute im Ausland leben, oft internationales Scheidungsrecht angewendet werden musste. Nun trifft es aber auch den „Amtsrichter in der Provinz“ und die ersten derartigen Scheidungsfälle sind auch bei uns eingetrudelt. Wir müssen nun bei jeder Scheidung mit Auslandsberührung prüfen, ob die Mandanten die Möglichkeit der Rechtswahl haben und welches Scheidungsrecht sich am günstigsten darstellt. Ein weites Feld, denn es gibt weltweit eine unglaubliche Vielzahl an unterschiedlichsten Scheidungsvoraussetzungen und Scheidungsfolgen. Eine neue Herausforderung für alle Scheidungsanwälte/innen, die es zu meistern gilt. Wir freuen uns darauf und beantworten Ihre Anfrage gern kostenlos.

Erfahrungsbericht – Online-Scheidung

Scheidung online selbst erlebt – Erfahrungsbericht

Scheidung, SchErfahrungsberichteidung, Scheidung: Ich konnte es nicht mehr hören und musste der ohnehin seit langem ruinierten Ehe ein möglichst schnelles und kostengünstiges Ende setzen.

So entschloss ich mich, im Internet zu recherchieren, welche Kosten auf mich zukommen würden und wie man eine Scheidung überhaupt richtig angeht.
Ohne eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet fühlte ich mich über die Maßen unsicher.

Mehr lesen…