Berlin-Scheidung.EU mit neuem Logo

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Neues Projekt, neues Logo. Wir starten mit einem speziellen Service für Berlin neu durch.

Unser Blog wird wiederbelebt, wir werden zukünftig wieder regelmäßig über das aktuelle Scheidungs- und Familienrecht berichten. Das Portal zur Online-Scheidung http://www.online-scheidung.biz hat Zuwachs bekommen. Die geschlossene Facebook-Gruppe „Trennung-Scheidung-Familienrecht“ hat mittlerweile fast 8.000 Mitglieder und täglich werden es mehr. Ein spezieller Service zur Online-Scheidung für Berlin wird seit diesem Jahr angeboten. Das besondere, neben dem gewohnt schnelle und günstigen Online-Service kann gleichfalls eine Beratung vor Ort im Berliner Büro durchgeführt werden. Internationale Scheidungsmandate betreuen wir über unsere Online-Service zur Auslandsscheidung.

Ehemalige Ehewohnung: „Zahlung oder Auszug“, sonst kein Nutzungsentgelt

Will ein Ehepartner von seinem geschiedenen, in der gemeinsamen Wohnung verbliebenen Partner ein Nutzungsentgelt fordern, muss er ihn vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ stellen.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in dem Fall eines geschiedenen Ehepaars. Diese sind Miteigentümer einer ca. 80 qm großen Eigentumswohnung, die sie während der Zeit ihrer Ehe gemeinsam bewohnten. Nach der Trennung Ende 2003 zog die Frau aus, während der Mann in der Wohnung verblieb. Nach der Scheidung hat die Frau vom Mann für die Nutzung der Wohnung in den Jahren 2008 und 2009 ein Nutzungsentgelt von monatlich 200 EUR verlangt.

Mit dieser Forderung blieb sie vor dem OLG jedoch ohne Erfolg. Die Richter konnten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsentgelt nicht feststellen. Nach ihrem Auszug sei die Frau zwar berechtigt gewesen, vom Mann eine Änderung der bisherigen Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Wohnung zu verlangen. Das folge daraus, dass sich die Nutzungsverhältnisse grundlegend geändert hätten. Komme der Mann diesem Verlangen nicht nach, könne die Frau ein gerichtliches Verfahren auf Neuregelung der Verwaltung und Benutzung und ggf. auch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts anstrengen. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt. Es fehle an der vom Gesetz verlangten Aufforderung der Frau gegenüber dem Mann, für die gemeinsame Wohnung eine neue Verwaltungs- und Benutzungsregelung zu vereinbaren. Erst hieraus ergebe sich ein Anspruch der Frau auf Nutzungsentschädigung. Diese Aufforderung müsse so deutlich sein, dass der andere Wohnungsteilhaber vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ gestellt werde. Dem nutzenden Wohnungsteilhaber müsse klargemacht werden, dass der andere Wohnungsteilhaber den Fortbestand des bisherigen Zustands keinesfalls mehr hinzunehmen bereit sei. Da die Frau eine derartig deutliche Aufforderung nicht ausgesprochen habe, stehe ihr auch kein Zahlungsanspruch aufgrund der alleinigen Nutzung der Wohnung durch den Mann zu (OLG Hamm, 14 UF 166/13).

Neu: Rechtsmittelverzicht Online – sofortige Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Rechtskraft sofort beim ScheidungsbeschlussEine neuer Online Service ermöglicht Eheleuten, die sich im Scheidungsverfahren entschieden haben nur einen Rechtsanwalt einzuschalten, den Scheidungsbeschluss dennoch sofort rechtkräftig werden zu lassen. Dazu sind im Scheidungstermin normalerweise 2 Rechtsanwälte notwendig, welche dann übereinstimmend auf Rechtsmittel verzichten. Ohne Rechtsmittelverzicht wird der Scheidungbeschluss erst einen Monat nach Zustellung rechtskräftig. Viele Eheleute möchten aber nicht so lange warten, da z.B. eine Wiederheirat oder die Geburt eines außerehlichen Kindes anstehen. Der Rechtsmittelverzicht kann nun auch online unter www.rechtsmittelverzicht-online.de in Auftrag gegeben werden. Der Scheidungsbeschluss kann so noch am Tag der Scheidung rechtskräftig werden. Der neue Service wird bereits rege genutzt und stetig erweitert.

Was kostet eine Scheidung?

Kostenvoranschlag gratis per E-Mail

2012 gibt es keine neue Düsseldorfer Tabelle

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden.

Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Sehr sehenswert…..

Josef Hader: Scheidung

Prozessrecht: Beiordnung eines Anwalts bei begrenzten Sprachkenntnissen

Recht und GesetzIst die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben, kann einem Beteiligten auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Bürgers ausländischer Herkunft mit begrenzten Sprachkenntnissen hin. Dieser war auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen worden. Die Richter hielten in diesem Fall für das vereinfachte Unterhaltsverfahren die Beiordnung eines Anwalts für erforderlich. Gerade für einen Betroffenen mit begrenzten Sprachkenntnissen könne das korrekte Ausfüllen des Formulars für Einwendungen, das häufig als unübersichtlich und sprachlich anspruchsvoll empfunden werde, mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein. Häufig hätten selbst Muttersprachler Probleme, die Einwendungen in korrekter Form zu erheben. Ein fehlerhaftes Ausfüllen des Formulars hätte zudem zur Folge, dass der Betroffene mit seinen Einwendungen im vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sei. Diese Rechtsnachteile könnten durch die Beiordnung des Rechtsanwalts verhindert werden (OLG Hamm, II-2 WF 100/11).

kostenloser Rückrufservice bei www.online-scheidung.biz

Rechtsanwalt Christian Kah

Rechtsanwalt Christian Kah

Bei Fragen zur Online-Scheidung, zur Ehescheidung allgemein oder zu weiteren Folgesachen rufe ich Sie gern kostenlos zurück. Bitte geben Sie Ihre Rückrufnummer und ein Zeitfenster an.
Der Rückruf erfolgt dann zumeist noch am selben Tag und ist für Sie absolut kostenfrei. Ihren Rückruf können Sie über unser Online-Formular beauftragen.

Sorgerechtsentzug: Großeltern steht kein Beschwerderecht bei Vormundbestellung zu

Soll der Kindesmutter das elterliche Sorgerecht entzogen werden, haben die Großeltern kein eigenes Beschwerderecht, wenn sie entgegen ihres Wunsches nicht zum Vormund für das Kind bestellt werden.

Das verdeutlichte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem entsprechenden Fall. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Großeltern nicht in eigenen Rechtspositionen betroffen seien. Das Gesetz sehe nämlich keinen Anspruch von Großeltern vor, zum Vormund für ihr Enkelkind bestellt zu werden. Es sei vielmehr Aufgabe des Familiengerichts, unter Abwägung aller Gesichtspunkte einen Vormund auszuwählen und zu bestimmen (OLG Hamm, 8 UF 263/10).

Erfahrungsbericht – Online-Scheidung

Scheidung online selbst erlebt – Erfahrungsbericht

Scheidung, SchErfahrungsberichteidung, Scheidung: Ich konnte es nicht mehr hören und musste der ohnehin seit langem ruinierten Ehe ein möglichst schnelles und kostengünstiges Ende setzen.

So entschloss ich mich, im Internet zu recherchieren, welche Kosten auf mich zukommen würden und wie man eine Scheidung überhaupt richtig angeht.
Ohne eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet fühlte ich mich über die Maßen unsicher.

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Frohe Ostern und viel Sonne wünschen wir Ihnen!

OsterhaseAuch über die Feiertage können Sie den Online Service von http://www.online-scheidung.biz jederzeit nutzen. Das kostenlose eBook zur Online-Scheidung und viele wertvolle Informationen zur Ehescheidung und den Folgesachen stehen kostenlos zur Verfügung. Sie erhalten auf  Wunsch eine individuellen Kostenvoranschlag für Ihr Scheidungsverfahren und erfahren wie lange die Ehescheidung in Ihrem Fall dauert.

Gern beantwortet man auch Ihre Fragen schnell und gratis.

Trennung tut weh

Online-Scheidung: kostenloses eBook

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Online Scheidung mit www.online-scheidung.biz

Online-Scheidung ist jetzt noch einfacher und komfortabler mit dem neuen Service unter www.online-scheidung.biz. Die Ehescheidung kann hier per Online-Formular, per Rückrufservice oder via Fax/Post in Auftrag gegeben werden. Sie werden wähernd der Scheidung stest persönlich von Rechtsanwalt Christian Kah betreut. Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und schnell, da die Kommunikation weltweit per E-Mail erfolgen kann. Wenn Sie im Ausland leben ist die Online-Scheidung der beste Weg, denn Sie müssen zum Scheidungstermin beim Amtsgericht nicht persönlich erscheinen. Für Rückfragen können Sie jederzeit das Feedback-Formular nutzen.