Umgangsrecht: Wann steht einem bedürftigen Elternteil im Rechtsstreit ein Anwalt zu?

Soll das Besuchsrecht zwischen einem Elternteil und seinem Kind durch das Familiengericht geregelt werden, kann der Elternteil, der keine ausreichenden Einkünfte hat, um selbst einen Anwalt bezahlen zu können, staatliche Hilfe für das Verfahren (Verfahrenskostenhilfe) bewilligt erhalten und einen Rechtsanwalt beigeordnet bekommen.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hin. Voraussetzung hierfür sei nach der Entscheidung, dass zwischen dem Elternteil und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt stattgefunden habe. Grundsätzlich könnten sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es stehe ihnen frei, sich hierbei durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Habe ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen, könne er Verfahrenskostenhilfe beantragen. Nach dem hierfür geltenden Verfahrensrecht sei ihm ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn eine solch schwierige Sach- oder Rechtslage vorliege. Nach Ansicht der Richter sei im vorliegenden Fall eine schwierige Sachlage gegeben. Der Vater habe zu seinem Sohn seit mehr als fünf Monaten keinen Kontakt gehabt. Damit sei ein völliger Kontaktabbruch zu befürchten. Demgegenüber hätte die Kindesmutter Bedenken angemeldet, dass das Wohl des gemeinsamen Sohnes bei einem Aufenthalt im Haushalt des Kindesvaters gefährdet sein könnte. Aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse des Vaters sahen es die Richter als erforderlich an, dass dieser sich angesichts des komplexen Sachverhalts im gerichtlichen Verfahren nicht selbst vertrete, sondern seine Rechte sachgerecht mit Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen könne (OLG Schleswig, 10 WF 29/11).

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Sicher denken Sie jetzt, sowas kann doch nicht möglich sein. Die deutsche Gerichtsbarkeit bietet aber die Möglichkeit der sog. Prozesskostenhilfe und darauf  haben mehr Menschen Anspruch, als gedacht. Viele prüfen vorab gar nicht, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe überhaupt besteht. Dabei haben viele Antragsteller zwar ein relativ hohes Einkommen aber auch viele anrechenbare monatlichen Ausgaben. Dies werden erfahrungsgemäß oft vergessen und viele Kanzleien weisen nicht explizit darauf hin, da mit einem Prozesskostenhilfemandat verringerte Gebühren anfallen, falls der Mandant später nicht doch noch zu Vermögen kommt.
Dennoch raten wir: Prüfen Sie, ob Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht und bestehen Sie auch gegenüber Ihrem Rechtsanwalt darauf.

Prozesskostenhilfe bei Ehescheidung

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Prozesskostenhilfe heißt: Weiterlesen