Prozesskostenhilfe bei Ehescheidung

piggy bank 1Bei geringem Einkommen oder hohen Schulden oder Kostenbelastungen können beide Eheleute Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren beantragen.

Prozesskostenhilfe heißt:

1) es sind keine Gerichtskosten zu zahlen.

2) je nachdem, wie hoch das Einkommen ist, können die Anwaltskosten entweder in Raten gezahlt werden oder es erfolgt eine vollkommene Befreiung. Wer Sozialhilfe oder Hartz-4 bezieht, muss man in der Regel keine Kosten übernehmen.

Im Scheidungsverfahren hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vier Voraussetzungen:

1. Das Trennungsjahr muss bereits abgelaufen sein.
2. Man muss bedürftig sein, d.h. nur über geringe finanzielle Mittel verfügen
3. Der andere Ehegatte darf kein wesentlich höheres Einkommen haben.
4. Es darf kein verwertbares Vermögen vorhanden sein. Wer ausreichendes Vermögen hat, muss dieses grundsätzlich für die Kosten der Scheidung heranziehen.

Ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe, prüfen wir automatisch im Rahmen des kostenlosen Kostenvoranschlages.

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