Neu: Rechtsmittelverzicht Online – sofortige Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Rechtskraft sofort beim ScheidungsbeschlussEine neuer Online Service ermöglicht Eheleuten, die sich im Scheidungsverfahren entschieden haben nur einen Rechtsanwalt einzuschalten, den Scheidungsbeschluss dennoch sofort rechtkräftig werden zu lassen. Dazu sind im Scheidungstermin normalerweise 2 Rechtsanwälte notwendig, welche dann übereinstimmend auf Rechtsmittel verzichten. Ohne Rechtsmittelverzicht wird der Scheidungbeschluss erst einen Monat nach Zustellung rechtskräftig. Viele Eheleute möchten aber nicht so lange warten, da z.B. eine Wiederheirat oder die Geburt eines außerehlichen Kindes anstehen. Der Rechtsmittelverzicht kann nun auch online unter www.rechtsmittelverzicht-online.de in Auftrag gegeben werden. Der Scheidungsbeschluss kann so noch am Tag der Scheidung rechtskräftig werden. Der neue Service wird bereits rege genutzt und stetig erweitert.

Fragen zur Ehescheidung: Rechtskraft des Scheidungsurteils

Frage:
Wie erfolgt der Rechtskraftvermerk nach Verkündung des Scheidungsurteils?

Antwort:
Sobald Ihr Scheidungsurteil rechtskräftig ist (1 Monat nach Zustellung), muss es beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und dort mit einem sog. Rechtskraftvermerk (Stempel) versehen werden. Die Anbringung dieses Vermerks ist kostenfrei.