Prozessrecht: Beiordnung eines Anwalts bei begrenzten Sprachkenntnissen

Recht und GesetzIst die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben, kann einem Beteiligten auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Bürgers ausländischer Herkunft mit begrenzten Sprachkenntnissen hin. Dieser war auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen worden. Die Richter hielten in diesem Fall für das vereinfachte Unterhaltsverfahren die Beiordnung eines Anwalts für erforderlich. Gerade für einen Betroffenen mit begrenzten Sprachkenntnissen könne das korrekte Ausfüllen des Formulars für Einwendungen, das häufig als unübersichtlich und sprachlich anspruchsvoll empfunden werde, mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein. Häufig hätten selbst Muttersprachler Probleme, die Einwendungen in korrekter Form zu erheben. Ein fehlerhaftes Ausfüllen des Formulars hätte zudem zur Folge, dass der Betroffene mit seinen Einwendungen im vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sei. Diese Rechtsnachteile könnten durch die Beiordnung des Rechtsanwalts verhindert werden (OLG Hamm, II-2 WF 100/11).

Online Scheidung mit www.online-scheidung.biz

Online-Scheidung ist jetzt noch einfacher und komfortabler mit dem neuen Service unter www.online-scheidung.biz. Die Ehescheidung kann hier per Online-Formular, per Rückrufservice oder via Fax/Post in Auftrag gegeben werden. Sie werden wähernd der Scheidung stest persönlich von Rechtsanwalt Christian Kah betreut. Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und schnell, da die Kommunikation weltweit per E-Mail erfolgen kann. Wenn Sie im Ausland leben ist die Online-Scheidung der beste Weg, denn Sie müssen zum Scheidungstermin beim Amtsgericht nicht persönlich erscheinen. Für Rückfragen können Sie jederzeit das Feedback-Formular nutzen.

Scheidungskosten

Die Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind übersteigenden Vermögen.

Zunächst berechnen Sie den Streitwert des Verfahrens, nach welchem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren berechnen.

Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren diesen Betrag mit 3.

Beispiel: Frau Muster verdient 1.000,- € netto pro Monat und Herr Muster verdient 2.000,- € netto. Dan ergibt dies eine Summe von 3.000,- €. Das 3fache Nettoeinkommen beträgt dann 9.000,- €.Falls Sie unterhaltspflichtige Kinder haben, ziehen Sie 255,- € pro Kind ab.

Beispiel: Familie Muster hat 2 unterhaltspflichtige Kinder. Also zieht man von den oben berechneten 9.000,- € einen Betrag von 510,- € (2 x 255,- €) ab. Der Streitwert beträgt nun 8.490,- €.Beispiel: Familie Muster hat ein Bar- und Anlagevermögen von 250.000,- €.Davon sind für 2 Ehegatten und 2 Kinder dann 4 x 61.355,- € (Freibeträge) abzuziehen. Es verbleiben 4.580,- €. Davon 10%, also 458,- € werden zum oben berechneten Streitwert von 8.490,- € addiert. Dies ergibt einen Streitwert von 8.948,- €.Der Streitwert ist nun errechnet. Manche Gerichte reduzieren diesen Streitwert um bis zu 30%, wenn die Ehescheidung absolut einvernehmlich und ohne streitige Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht und Co.) erfolgt.

Sollten Sie über Vermögen von mehr als 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind verfügen (Schulden und Verbindlichkeiten sind natürlich abzuziehen), so wird der übersteigende Betrag mit 10% berücksichtigt.

Mehr dazu erfahren Sie unter www.scheidung-kosten.de.

FamFG und die Reform im Familienrecht

Seit 01.09.2009 ist das FamFG mit zahlreichen Änderungen in Kraft getreten.
Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Unterhalt

  • Im Unterhaltsverfahren müssen die Parteien nun anwaltlich vertreten sein. Dies gilt nicht für die einstweilige Anordnung (§ 114 FamFG ).
  • Die Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritten wurde erheblich ausgeweitet (§§ 235, 236 FamFG). Das Gericht kann eine schriftliche Versicherung fordern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt wurde. 
  • Die Parteien sind verpflichtet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bei Änderungen der Umstände wie Vermögen, Einkünfte und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ungefragt mitzuteilen (§235 Abs. 3 FamFG). Bei Nichtbeachtung können der Partei die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.  Weiterlesen

Kosten der Ehescheidung

KostenDie Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind übersteigenden Vermögen.

Zunächst berechnen Sie den Streitwert des Verfahrens, nach welchem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren berechnen.Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren diesen Betrag mit 3. Weiterlesen

Online Scheidung schnell und günstig

Online Scheidung

Schnelltest zur Ehescheidung

Schnelltest NeuSeit dem 23.Juli 2009 besteht unter www.net-scheidung.de die Möglichkeit über einen Schnelltest alles Wesentliche über die persönliche Scheidung abzurufen.
Der Schnelltest kostet 100,- € die später auf die Scheidungskosten zu 100% angerechnet werden können. Der Ratsuchende erfährt alles über den Ablauf, den Ort und die Kosten des eigenen Scheidungsverfahrens. Außerdem wird jedem Interessenten mitgeteilt, mit welchen weitergehenden Ansprüchen (Unterhalt, Zugewinn usw.) gerechnet werden kann. Hinzu kommt die Möglichkeit einer eigenen individuellen Frage zur eigenen Situation. Die Beratung erfolgt durch auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht.

Ehescheidung bundesweit ohne Mehrkosten

Oft werden wir gefragt, ob unser Service bundesweit angeboten wird und welche Mehrkosten dadurch anfallen können.Dazu müssen Sie wissen, dass unsere angeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei allen Amtsgerichten/Familiengerichten in Deutschland zugelassen sind (gilt für alle Anwälte) und unser Service somit ohne Begrenzung in der ganzen Bundesrepublik gilt. Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder werden nicht entstehen und folglich auch nicht geltend gemacht. Insofern, haben Sie keine Mehrkosten im Vergleich zur Beauftragung einer Kanzlei um die Ecke zu befürchten. Sie erfahren über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag schon vor Beauftragung die genauen Scheidungskosten und erleben keine nachträglichen Überraschungen.

Prozesskostenhilfe bei Ehescheidung

piggy bank 1Bei geringem Einkommen oder hohen Schulden oder Kostenbelastungen können beide Eheleute Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren beantragen.

Prozesskostenhilfe heißt: Weiterlesen

iPod für jede Scheidung (Nachtrag 5.7.2009:AKTION HEUTE BEENDT)

iPod Shuffle 4GBAls Dankeschön für die vielen Anfragen der letzten Jahre wollen wir uns bei allen Nutzern unseres Scheidungsportals bedanken. Der neue iPod-Shuffle 4GB von Apple ist uns dafür gerade gut genug. Für jeden neuen Auftrag über unser Portal wird ein solcher iPod verschenkt. Die Scheidungskosten werden davon nicht berührt, aber die Laune kann mit dem kleinen Helfer tagtäglich angehoben werden.

Schließlich ist eine Scheidung schon aufregend genug, obwohl wir alles tun, um Ihnen diesen Weg so angenehm wie möglich zu gestalten. Genau technische Details finden Sie hier.

Kostenvoranschlag für Online-Scheidung

In den meisten Fällen wollen unsere Mandanten zunächst wissen, welche Kosten konkret entstehen. Dabei ist ihnen wichtig, dass sie später keine bösen Überraschungen erleben und die Kosten vorher genau feststehen. Genau diese Sicherheit bietet unser Online-Kostenvoranschlag. Weiterlesen

Welche Vorteile hat die Online-Scheidung?

Bei der Online Scheidung handelt es sich um ein ganz normales Scheidungsverfahren, wobei sämtliche Korrespondenz via E-Mail abgewickelt wird und ein persönlicher Besuch einer Rechtsanwaltskanzlei nicht notwendig wird.

Viele Mandanten schätzen diese Art der Betreuung, da sie wenig Zeit oder keine Lust auf einen Kanzleibesuch haben. Besonders bewährt sich die Online-Scheidung, wenn beide Eheleute im Ausland leben.

Weiterlesen

Aktuelle Gesetzgebung: Neuregelungen beim Vermögensausgleich nach der Scheidung

Der Deutsche Bundestag hat Mitte Mai den geplanten Änderungen des Zugewinnausgleichsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sollen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung sorgen. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute entbürokratisiert. Weiterlesen