Recht aktuell: Gesetzliche Beschränkung auf „Ehedoppelnamen“

Recht aktuellDie gesetzliche Bestimmung, nach der ein Ehegatte, dessen Name die Ehegatten nicht zum Ehenamen bestimmt haben, seinen Namen dem Ehenamen als Begleitnamen nicht anfügen darf, wenn der Ehename schon aus mehreren Namen besteht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

 Mit dieser Begründung wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares zurück. Der Ehemann führte einen Doppelnamen, die Ehefrau lediglich einen Namen. Weiterlesen