Auslandsbezug

AuslandsscheidungWir bieten seit vielen Jahren die sog. Online Scheidung für Scheidungsverfahren in Deutschland an.

Immer wieder erreichen uns aber auch Anfragen aus dem Ausland, unter welchen Voraussetzungen eine Ehescheidung möglich ist, wenn beide oder ein Ehepartner mittlerweile im Ausland leben bzw. lebt. Egal in welchem Land Sie leben.

Wir begleiten Ihr Scheidungsverfahren kompetent, zu günstigen Konditionen und weltweit.

Wenn Sie im Ausland leben und das Scheidungsverfahren in Deutschland durchführen möchten, helfen wir Ihnen gern weiter.

4 Antworten

  1. Viel Deutsche, die schon seit Jahren im Ausland leben, wissen gar nicht, dass eine Ehescheidung auch in Deutschland möglich ist und man dazu nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen muss. Wegen der zumeist unverhältnismäßig hohe Fahrtkosten, lassen es die deutschen Gerichte ausreichen, wenn eine schriftliche Erklärung über die Scheidungsvoraussetzungen eingereicht wird. Dies muss allerdings von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Den eigentlichen Scheidungstermin kann dann der Rechtsanwalt allein wahrnehmen. Es ist eigentlich ganz einfach und dennoch nicht jedem bekannt.

  2. Guten Tag,

    ich lebe und arbeite in China und habe 2003 eine Chinesin in Deutschland geheiratet. Nun hätte ich gern gewußt, ob ich die Scheidung in Deutschland durchführen lassen kann? Da ich in China dauerhaft lebe, könnte ja auch ein chinesisches Gericht beauftragt werden, dass möchte ich aber nicht unbedingt, da ich chinesisch zwar verstehe aber nicht schreiben kann.

    Vielen Dank
    Steven

    • Sehr geehrter Herr,

      in Ihrem Fall wäre jedenfalls die deutsche Gerichtsbarkeit zuständig, da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Insofern können Sie das Scheidungsverfahren in Deutschland einleiten lassen. Dazu empfehle ich natürlich den Service von http://www.123ehescheidung.de (Online-Scheidungsservice), bei welchem Sie letztlich alle Formalitäten per E-Mail abwickeln können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Christian Kah
      RA

  3. Sehr geehrter RA,
    meine frage an Sie wäre, aus Belgien eine Scheidung. Die Frau würde gerne nach Deuschland zurückkommen und ist belgische Staatsbürgerin. Würde Sie mit Ihren beiden Kindern in Deutschland weiterhin Unterhalt und Kindergeld beziehen. Wenn Sie mir schreiben würden wäre Ich sehr dankbar. Danke

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