Kindeswohl: Kein Begutachtungszwang für Eltern

In einem gerichtlichen Verfahren, in dem das Gericht mit geeigneten Maßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls abwenden soll, ist der Richter in seinen Anordnungen nicht völlig frei. So kann er ein Elternteil nicht zwingen, sich körperlich oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen.

Das machte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung deutlich. Betroffen war die Mutter eines Kindes, die vielfach den Aufenthaltsort wechselte. Das Kind besuchte zunächst die Grundschule am jeweiligen Wohnsitz. Später blieb es aber dem Schulunterricht unentschuldigt fern. Die Mutter hielt sich eine Zeit lang in Österreich, später in Bolivien auf. Das Familiengericht hat ihr u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig entzogen. Aufgrund des Beschlusses hat das Jugendamt das Kind nach der Rückkehr aus Bolivien in Obhut genommen. Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens hat sich die Mutter geweigert, an einer gerichtlich angeordneten Sachverständigenbegutachtung mitzuwirken. Weiterlesen

Das Komplettpaket: „Gut vorbereitet auf die Ehescheidung.“ von Kanzlei Kah

Das Komplettpaket „Gut vorbereitet auf die Ehescheidung“ ist für alle diejenigen entwickelt worden, welche unmittelbar vor einem Scheidungsverfahren stehen oder eine Ehescheidung planen.

Sie erhalten wertvolle Informationen zu Ihrem Scheidungsverfahren und konkreten telefonischen Rechtsrat.

Es ergeben sich schon im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen:

Was kostet die Ehescheidung konkret?
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder muss ich Unterhalt zahlen?
Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? Was ist ein Versorgungsausgleich (Rentenausleich)?
usw.

Sie erhalten:

1) Info-Paket „Von der Trennung bis zum Scheidungsurteil“ (pdf-Dokument/13 Seiten) per E-Mail
2) Info-Paket „Die Online-Scheidung“ (pdf-Dokument/10 Seiten) per E-Mail
3) einen konkreten Kostenvoranschlag mit sämtlichen Kosten (Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren) per E-Mail
4) eine 15minütige telefonische Beratung von Rechtsanwalt Christian Kah (er ruft Sie dazu auf Ihrer Festnetznummer zurück)

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