Zusammenfassung: Änderungen im Familienrecht seit 1.9.2009

Info1)Zum einen tritt die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Ziel des Versorgungsausgleichs ist, bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen. Bisher kam es oft zu ungerechten Teilungsergebnissen, insbesondere zulasten der Frauen. Auch konnten betriebliche und private Versorgungen oft nicht zeitnah zur Scheidung aufgeteilt werden. In Zukunft wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt. Vorrangig kommt es zur „internen Teilung“, bei der jeder sein eigenes „Rentenkonto“ erhält, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Weiterlesen

Scheidungsreform zum 1.September 2009: Scheidung jetzt oder danach?

Wie bereits berichtet ändert sich zum 01.09.2009 das Scheidungsrecht auf Grundlage einer Reform zum Verfahrensrecht, zum Versorgungsausgleich sowie zum Zugewinnausgleich.

Für alle Scheidungen, die vor dem 01.09.2009 eingereicht werden, gilt das bisherige, für alle danach eingereichten Scheidungen das neue Recht. Nun stellt sich die Frage, ob man mit einer geplanten Scheidung noch abwartet oder diese vor dem 01.09.2009 einreichen sollte.

Die Entscheidung wird von der bisherigen Lebenssituation abhängen und kann nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden.
Die Reform des Versorgungsausgleiches wird sich positiv für alle Eheleute auswirken, die einen Ausgleichsanspruch zu erwarten haben. Sollte dem so sein, empfiehlt es sich, die Scheidung nach dem 01.09.2009 einzureichen.

Wer Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich geltend macht, sollte ebenfalls bis nach dem 01.09.2009 zuwarten, denn die Reform sieht einen verbesserten Auskunftsanspruch vor.

Wer den Versorgungsaugsleich gar ausschließen möchte, sollte gleichfalls bis zum 01.09.2009 warten, denn ab diesem Datum muss das Familiengericht dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches nicht mehr zustimmen und die bisherige Wartefrist von 1 Jahr entfällt.

Ab 01.09.2009 fällt dfas sog. Rentenprivileg weg.
Dann werden die Rentenansprüche nicht erst mit Eintritt eines Partners in die Rente geteilt, sondern die Teilung erfolgt sofort nach der Scheidung. Die Rente des anderen Partners wird dann sofort gekürzt. Sollten Sie also bereits Rentner sein und der andere Ehepartner ist noch berufstätig, sollten Sie das Rentenprivileg nutzen und die Scheidung vor dem 01.09.2009 einreichen.

Beim Zugewinnausgleich gilt ab 01.09.2009 als Stichtag zur Berechnung des Zugewinns der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten. Insofern sollten Sie als Ausgleichsverpflichteter die Scheidung vor und als Ausgleichberechtigter die Scheidung nach dem 31.08.2009 einreichen.

Für weitere Fragen zur Scheidungsreform und den Änderungen ab 01.09.2009 können Sie gern unsere Online-Rechtsberatung nutzen.