Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 vorgestellt.

In der aktuellen Tabelle wurden Anpassungen beim Unterhalt gegenüber der bisher geltenden Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. So wurde der angemessene Bedarf eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern wohnt, von bisher 640 € auf 670 € erhöht. In dieser Summe enthalten sind 280 € (bisher: 270 €) für die Warmmiete.

Darüber hinaus wurde der Eigenbedarf (Selbstbehalt) für Erwerbstätige, die für Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht Erwerbstätige bleibt dieser weiterhin bei 770 €. Dabei lehnt sich die Erhöhung von 900 € auf 950 € an die Erhöhung der Hartz IV Sätze nach dem SGB II zum 01.01.2011 an. Ab 2011 ändern sich auch folgende Selbstbehalte:

  • gegenüber anderen volljährigen Kindern von 1.100 € auf 1.150 €
  • gegenüber dem Ehegatten oder Mutter/ Vater eines nicht ehelichen Kindes von 1.000 € auf 1.050 €
  • gegenüber den Eltern von 1.400 auf 1.500 €

Gleichzeitig wurde der Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltsschuldner und dem Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, um 50 € in jeder Einkommensgruppe erhöht.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 können Sie u.A. HIER kostenlos herunterladen.