Online-Scheidung: kostenloses eBook

Ablauf der Scheidung onlineUnter www.online-scheidung.biz, dem Portal für Online-Scheidung vom spezialisierten Rechtsanwalt, steht jetzt eine neues eBook zur Online-Scheidung gratis bereit. Sie erfahren alles zum Thema Ehescheidung und Ablauf des Scheidungsverfahrens mit Auftrag übers Internet.

Das kostenlose eBook erhalten Sie über das Online-Formular.

Online Scheidung mit www.online-scheidung.biz

Online-Scheidung ist jetzt noch einfacher und komfortabler mit dem neuen Service unter www.online-scheidung.biz. Die Ehescheidung kann hier per Online-Formular, per Rückrufservice oder via Fax/Post in Auftrag gegeben werden. Sie werden wähernd der Scheidung stest persönlich von Rechtsanwalt Christian Kah betreut. Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und schnell, da die Kommunikation weltweit per E-Mail erfolgen kann. Wenn Sie im Ausland leben ist die Online-Scheidung der beste Weg, denn Sie müssen zum Scheidungstermin beim Amtsgericht nicht persönlich erscheinen. Für Rückfragen können Sie jederzeit das Feedback-Formular nutzen.

Ehevertrag Online

Neuer Service von Rechtsanwalt Christian Kah.

Jeder denkt daran, aber ist ein Ehevertrag nicht viel zu unromantisch? Kann man das nicht später regeln? Es ist wie mit dem Testament oder einer Betreuungsvollmacht. Erst zu spät erkennt man, wie wichtig eine klare Regelung ist. Gern helfen wir Ihnen, eine ganz individuelle Ehevereinbarung aufzusetzen. Es ist ein kleiner Schritt mit großer Wirkung. Ein erstes Orientierungsgespräch ist dabei immer kostenlos und unverbindlich. Denken Sie immer daran: Vertrag kommt von „vertragen“ und kann einer Ehe daher nicht schaden.

Den Service erhalten Sie unter www.ehevereinbarung.de.

Das Komplettpaket: „Gut vorbereitet auf die Ehescheidung.“ von Kanzlei Kah

Das Komplettpaket „Gut vorbereitet auf die Ehescheidung“ ist für alle diejenigen entwickelt worden, welche unmittelbar vor einem Scheidungsverfahren stehen oder eine Ehescheidung planen.

Sie erhalten wertvolle Informationen zu Ihrem Scheidungsverfahren und konkreten telefonischen Rechtsrat.

Es ergeben sich schon im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen:

Was kostet die Ehescheidung konkret?
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder muss ich Unterhalt zahlen?
Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? Was ist ein Versorgungsausgleich (Rentenausleich)?
usw.

Sie erhalten:

1) Info-Paket „Von der Trennung bis zum Scheidungsurteil“ (pdf-Dokument/13 Seiten) per E-Mail
2) Info-Paket „Die Online-Scheidung“ (pdf-Dokument/10 Seiten) per E-Mail
3) einen konkreten Kostenvoranschlag mit sämtlichen Kosten (Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren) per E-Mail
4) eine 15minütige telefonische Beratung von Rechtsanwalt Christian Kah (er ruft Sie dazu auf Ihrer Festnetznummer zurück)

Hier gehts zum Angebot….

FamFG und die Reform im Familienrecht

Seit 01.09.2009 ist das FamFG mit zahlreichen Änderungen in Kraft getreten.
Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Unterhalt

  • Im Unterhaltsverfahren müssen die Parteien nun anwaltlich vertreten sein. Dies gilt nicht für die einstweilige Anordnung (§ 114 FamFG ).
  • Die Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritten wurde erheblich ausgeweitet (§§ 235, 236 FamFG). Das Gericht kann eine schriftliche Versicherung fordern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt wurde. 
  • Die Parteien sind verpflichtet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bei Änderungen der Umstände wie Vermögen, Einkünfte und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ungefragt mitzuteilen (§235 Abs. 3 FamFG). Bei Nichtbeachtung können der Partei die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.  Weiterlesen

Scheidungsreform zum 1.September 2009: Scheidung jetzt oder danach?

Wie bereits berichtet ändert sich zum 01.09.2009 das Scheidungsrecht auf Grundlage einer Reform zum Verfahrensrecht, zum Versorgungsausgleich sowie zum Zugewinnausgleich.

Für alle Scheidungen, die vor dem 01.09.2009 eingereicht werden, gilt das bisherige, für alle danach eingereichten Scheidungen das neue Recht. Nun stellt sich die Frage, ob man mit einer geplanten Scheidung noch abwartet oder diese vor dem 01.09.2009 einreichen sollte.

Die Entscheidung wird von der bisherigen Lebenssituation abhängen und kann nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden.
Die Reform des Versorgungsausgleiches wird sich positiv für alle Eheleute auswirken, die einen Ausgleichsanspruch zu erwarten haben. Sollte dem so sein, empfiehlt es sich, die Scheidung nach dem 01.09.2009 einzureichen.

Wer Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich geltend macht, sollte ebenfalls bis nach dem 01.09.2009 zuwarten, denn die Reform sieht einen verbesserten Auskunftsanspruch vor.

Wer den Versorgungsaugsleich gar ausschließen möchte, sollte gleichfalls bis zum 01.09.2009 warten, denn ab diesem Datum muss das Familiengericht dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches nicht mehr zustimmen und die bisherige Wartefrist von 1 Jahr entfällt.

Ab 01.09.2009 fällt dfas sog. Rentenprivileg weg.
Dann werden die Rentenansprüche nicht erst mit Eintritt eines Partners in die Rente geteilt, sondern die Teilung erfolgt sofort nach der Scheidung. Die Rente des anderen Partners wird dann sofort gekürzt. Sollten Sie also bereits Rentner sein und der andere Ehepartner ist noch berufstätig, sollten Sie das Rentenprivileg nutzen und die Scheidung vor dem 01.09.2009 einreichen.

Beim Zugewinnausgleich gilt ab 01.09.2009 als Stichtag zur Berechnung des Zugewinns der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten. Insofern sollten Sie als Ausgleichsverpflichteter die Scheidung vor und als Ausgleichberechtigter die Scheidung nach dem 31.08.2009 einreichen.

Für weitere Fragen zur Scheidungsreform und den Änderungen ab 01.09.2009 können Sie gern unsere Online-Rechtsberatung nutzen.

Schnelltest zur Ehescheidung

Schnelltest NeuSeit dem 23.Juli 2009 besteht unter www.net-scheidung.de die Möglichkeit über einen Schnelltest alles Wesentliche über die persönliche Scheidung abzurufen.
Der Schnelltest kostet 100,- € die später auf die Scheidungskosten zu 100% angerechnet werden können. Der Ratsuchende erfährt alles über den Ablauf, den Ort und die Kosten des eigenen Scheidungsverfahrens. Außerdem wird jedem Interessenten mitgeteilt, mit welchen weitergehenden Ansprüchen (Unterhalt, Zugewinn usw.) gerechnet werden kann. Hinzu kommt die Möglichkeit einer eigenen individuellen Frage zur eigenen Situation. Die Beratung erfolgt durch auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht.

Aktuelle Gesetzgebung: Neuregelungen beim Vermögensausgleich nach der Scheidung

Der Deutsche Bundestag hat Mitte Mai den geplanten Änderungen des Zugewinnausgleichsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sollen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung sorgen. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute entbürokratisiert. Weiterlesen