Aktuelle Gesetzgebung: Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner

Das Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner kann Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet werden. Die Länder billigten den Beschluss des Bundestages in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014.

Das Gesetz erweitert das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften und setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30. Juni 2014 verlangt hatte. Das Gesetz erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren aber weiterhin verwehrt.

Grunderwerbsteuerrecht: Ungleichbehandlung der Homo-Ehe ist verfassungswidrig

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der Gesetzgeber die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich sämtlicher für sie geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungen gleichgestellt. Diese Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) gilt jedoch nicht rückwirkend, sondern ist auf Erwerbsvorgänge nach dem 13.12.2010 beschränkt. Für alle noch nicht bestandskräftigen Altfälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1.8.2001 gelten daher weiterhin die Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung von 1997 (GrEStG a.F.). Dieses sieht für eingetragene Lebenspartner – anders als für Ehegatten – keine Ausnahme von der Besteuerung des Grunderwerbs vor.

Nach der für das Ausgangsverfahren maßgebenden alten Regelung ist der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit. Von der Besteuerung ausgenommen ist auch der Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung durch den früheren Ehegatten des Veräußerers. Die Kläger des Ausgangsverfahrens sind eingetragene Lebenspartner und schlossen im Rahmen ihrer Trennung im Jahre 2009 eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Hierin übertrugen sie sich wechselseitig ihre Miteigentumsanteile an zwei jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Immobilien zum Zwecke des jeweiligen Alleineigentums. Ihre gegen die jeweils festgesetzte Grunderwerbsteuer gerichteten Klagen führten zur Vorlage durch das Finanzgericht, das die entsprechende Vorschrift GrEStG a.F. wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig hält. Weiterlesen

Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner

Eingetragene Lebenspartner dürfen nicht von der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen werden.

BVerfG, Beschl. v. 07.07.2009 —1 BvR 1164/07

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig.

Der mit der Hinterbliebenenversorgung nach § 38 VBLS verfolgte Regelungsplan lässt sich nur dadurch vervollständigen, dass die Regelung für Ehegatten mit Wirkung ab dem 01.01.2005 auch auf eingetragene Lebenspartner Anwendung findet. Weiterlesen

Online Scheidung schnell und günstig

Online Scheidung

Mal wieder eine neue Erfahrung, oder was es nicht alle gibt?

RA Christian Kah

RA Christian Kah

In einem aktuellen Scheidungsverfahren (Gericht und Namen sollen hier natürlich nicht genannt werden) begann alles ganz normal.

Eine Dame wollte sich von einem Herrn nach einer relativ kurzen Ehedauer von ca. 3 Monaten wieder scheiden lassen. Ich vertrat den Herrn und das Verfahren begann mit Antrag, Erwiderung und den üblichen Formalitäten zum Versorgungsausgleich.

Nach ca. 5 Monaten Verfahrensdauer legte die scheidungswillige Dame eine amtsgerichtlichen Beschluss, nach welchem Sie nunmehr amtlich zum männlichen Geschlecht gewechselt war, vor. Das Rubrum wurde geaändert und glich nun dem einer Aufhebung (Scheidung bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften), obwohl es sich nach wie vor um eine Ehescheidung handelte. Sowohl das Gericht, als auch beide Prozessbevollmächtigten hatten im Scheidungstermin große Mühe, die Parteien korrekt zu bezeichnen und es kam immer wieder zu kleineren Pannen. Dennoch konnte das Verfahren für alle zufriedenstellend beendet werden.

Aufhebung Lebenspartnerschaft

Neben der Online-Scheidung bieten wir selbstverständlich auch den Service der Online-Aufhebung von Lebenspartnerschaften an. Hierbei gelten dieselben Regelungen, wie im Scheidungsverfahren, wobei bei allen Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 eingegangen wurde, der Versorgungsausgleich (Ausgleich, der während der Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften) nicht stattfindet, es sei denn, die Lebenspartner/Innen haben bei der Begründung der LP eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht so.