Schnelltest zur Ehescheidung

Schnelltest NeuSeit dem 23.Juli 2009 besteht unter www.net-scheidung.de die Möglichkeit über einen Schnelltest alles Wesentliche über die persönliche Scheidung abzurufen.
Der Schnelltest kostet 100,- € die später auf die Scheidungskosten zu 100% angerechnet werden können. Der Ratsuchende erfährt alles über den Ablauf, den Ort und die Kosten des eigenen Scheidungsverfahrens. Außerdem wird jedem Interessenten mitgeteilt, mit welchen weitergehenden Ansprüchen (Unterhalt, Zugewinn usw.) gerechnet werden kann. Hinzu kommt die Möglichkeit einer eigenen individuellen Frage zur eigenen Situation. Die Beratung erfolgt durch auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht.

Das Trennungsjahr im Scheidungsverfahren

Immer wieder fragen uns Leser, wann das für eine Scheidung notwendige Trennungsjahr beginnt und wie eine Trennung dabei zu erfolgen hat.

Es existiert hier der weit verbreitete Irrglaube, dass eine Trennung erst durch polizeiliche Ummeldung eines Ehepartners erfolgen könne. Dazu ist anzumerken, dass der Gesetzgeber eine Trennung von Tisch und Bett (getrennte Haushaltsführung) vollkommen ausreichen lässt. Es wird also keineswegs verlangt, dass die getrennten Eheleute in verschiedenen Wohungen leben. Auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen und ablaufen. Wichtig ist nur, dass das Trennungsjahr bis zum gerichtlichen Scheidungstermin abgelaufen ist. Dabei prüfen die Gerichte den Beginn des Trennungsjahres (Trennungszeitpunkt) nicht, wenn beide Eheleute diesen übereinstimmend angeben. So kann dieser in etwa frei bestimmt werden.