Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner

Eingetragene Lebenspartner dürfen nicht von der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen werden.

BVerfG, Beschl. v. 07.07.2009 —1 BvR 1164/07

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig.

Der mit der Hinterbliebenenversorgung nach § 38 VBLS verfolgte Regelungsplan lässt sich nur dadurch vervollständigen, dass die Regelung für Ehegatten mit Wirkung ab dem 01.01.2005 auch auf eingetragene Lebenspartner Anwendung findet. Weiterlesen

Aufhebung Lebenspartnerschaft

Neben der Online-Scheidung bieten wir selbstverständlich auch den Service der Online-Aufhebung von Lebenspartnerschaften an. Hierbei gelten dieselben Regelungen, wie im Scheidungsverfahren, wobei bei allen Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 eingegangen wurde, der Versorgungsausgleich (Ausgleich, der während der Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften) nicht stattfindet, es sei denn, die Lebenspartner/Innen haben bei der Begründung der LP eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht so.