Frage:
Wir haben vor 7 Jahren gebaut und sind beide im Kreditvertrag und im Grundbuch eingetragen. Wenn ein Partner das Haus übernimmt, muss man vor der Scheidung zum Notar und wann kann man dann die Scheidung einreichen, ohne dass das Haus in die Scheidungsmasse eingerechnet wird?
Antwort:
Es ist aus Kostengründen besser, die Angelegenheit, das Haus betreffend, außerhalb des Scheidungsverfahrens zu regeln. Das kann vor oder während des Scheidungsverfahrens geschehen. Das Haus wird ja nicht automatisch ins Scheidungsverfahren einbezogen, sondern nur auf Antrag eines der Ehegatten.
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