Aufhebung Lebenspartnerschaft

Neben der Online-Scheidung bieten wir selbstverständlich auch den Service der Online-Aufhebung von Lebenspartnerschaften an. Hierbei gelten dieselben Regelungen, wie im Scheidungsverfahren, wobei bei allen Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 eingegangen wurde, der Versorgungsausgleich (Ausgleich, der während der Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften) nicht stattfindet, es sei denn, die Lebenspartner/Innen haben bei der Begründung der LP eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht so.