Online-Scheidung: kostenloses eBook

Ablauf der Scheidung onlineUnter www.online-scheidung.biz, dem Portal für Online-Scheidung vom spezialisierten Rechtsanwalt, steht jetzt eine neues eBook zur Online-Scheidung gratis bereit. Sie erfahren alles zum Thema Ehescheidung und Ablauf des Scheidungsverfahrens mit Auftrag übers Internet.

Das kostenlose eBook erhalten Sie über das Online-Formular.

Online Scheidung mit www.online-scheidung.biz

Online-Scheidung ist jetzt noch einfacher und komfortabler mit dem neuen Service unter www.online-scheidung.biz. Die Ehescheidung kann hier per Online-Formular, per Rückrufservice oder via Fax/Post in Auftrag gegeben werden. Sie werden wähernd der Scheidung stest persönlich von Rechtsanwalt Christian Kah betreut. Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und schnell, da die Kommunikation weltweit per E-Mail erfolgen kann. Wenn Sie im Ausland leben ist die Online-Scheidung der beste Weg, denn Sie müssen zum Scheidungstermin beim Amtsgericht nicht persönlich erscheinen. Für Rückfragen können Sie jederzeit das Feedback-Formular nutzen.

FamFG und die Reform im Familienrecht

Seit 01.09.2009 ist das FamFG mit zahlreichen Änderungen in Kraft getreten.
Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Unterhalt

  • Im Unterhaltsverfahren müssen die Parteien nun anwaltlich vertreten sein. Dies gilt nicht für die einstweilige Anordnung (§ 114 FamFG ).
  • Die Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritten wurde erheblich ausgeweitet (§§ 235, 236 FamFG). Das Gericht kann eine schriftliche Versicherung fordern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt wurde. 
  • Die Parteien sind verpflichtet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bei Änderungen der Umstände wie Vermögen, Einkünfte und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ungefragt mitzuteilen (§235 Abs. 3 FamFG). Bei Nichtbeachtung können der Partei die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.  Weiterlesen

Versorgungsausgleichskasse ging am 1.4.2010 an den Start

Mit der Versorgungsausgleichskasse hat zum 1.4.2010 eine neue Pensionskasse den Betrieb aufgenommen, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

Zum Hintergrund: Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden Betriebsrentenansprüche künftig unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner entscheiden, in welche andere – bestimmten Mindestanforderungen genügende – Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Das kann zum Beispiel eine Riester-Rente oder auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Trifft der Ehepartner keine Wahl, fließt das Kapital ab sofort automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse. Diese zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter. Die neue Kasse garantiert dabei Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten werden von ihr nicht erhoben. Ein Zugriff auf das von der Kasse verwaltete Kapital vor Rentenbeginn ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim Sicherungsfonds „Protektor“ und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt.

Versorgungsausgleich bei Scheidung im Ausland

Nach einer Scheidung im Ausland kann von einem deutschen Familiengericht ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass

  • einer der früheren Ehegatten Deutscher ist beziehungsweise dies bei Eheschließung war

oder bei ausländischen Staatsangehörigen

  • der Antragsgegner den Antrag auf Ehescheidung vom Gericht nach dem 31.8.1986 zugesandt bekommen hat (erfolgte dies vor dem 1.9.1986 ist ein Versorgungsausgleich auch, aber unter anderen Voraussetzungen möglich),
  • einer der früheren Ehegatten deutsche Rentenanwartschaften erworben hat,
  • das ausländische Recht einen Versorgungsausgleich nicht kennt und
  • die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht der Billigkeit widerspricht, das heißt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien dem nicht entgegenstehen. Weiterlesen

Versorgungsausgleich nach der Reform

Die seit 01.09.2009 gelzende Rechtslage vereinfacht den Verzicht auf den Versorgungsausgleich und kann das Scheidungsverfahren beschleunigen.

Die Reform des Versorgungsausgleichs sei „ein weiterer Baustein für ein modernes Familienrecht“ erklärte Bundesjustizministerin Zypries anlässlich des neuen Reformgesetzes, das im September 2009 Kraft getreten ist. Zustimmung verdient diese Beschreibung insbesondere in Bezug auf die Neuregelung der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten anstelle des gesetzlichen Versorgungsausgleichs. Weiterlesen

Online Scheidung schnell und günstig

Online Scheidung

Scheidungsreform zum 1.September 2009: Scheidung jetzt oder danach?

Wie bereits berichtet ändert sich zum 01.09.2009 das Scheidungsrecht auf Grundlage einer Reform zum Verfahrensrecht, zum Versorgungsausgleich sowie zum Zugewinnausgleich.

Für alle Scheidungen, die vor dem 01.09.2009 eingereicht werden, gilt das bisherige, für alle danach eingereichten Scheidungen das neue Recht. Nun stellt sich die Frage, ob man mit einer geplanten Scheidung noch abwartet oder diese vor dem 01.09.2009 einreichen sollte.

Die Entscheidung wird von der bisherigen Lebenssituation abhängen und kann nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden.
Die Reform des Versorgungsausgleiches wird sich positiv für alle Eheleute auswirken, die einen Ausgleichsanspruch zu erwarten haben. Sollte dem so sein, empfiehlt es sich, die Scheidung nach dem 01.09.2009 einzureichen.

Wer Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich geltend macht, sollte ebenfalls bis nach dem 01.09.2009 zuwarten, denn die Reform sieht einen verbesserten Auskunftsanspruch vor.

Wer den Versorgungsaugsleich gar ausschließen möchte, sollte gleichfalls bis zum 01.09.2009 warten, denn ab diesem Datum muss das Familiengericht dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches nicht mehr zustimmen und die bisherige Wartefrist von 1 Jahr entfällt.

Ab 01.09.2009 fällt dfas sog. Rentenprivileg weg.
Dann werden die Rentenansprüche nicht erst mit Eintritt eines Partners in die Rente geteilt, sondern die Teilung erfolgt sofort nach der Scheidung. Die Rente des anderen Partners wird dann sofort gekürzt. Sollten Sie also bereits Rentner sein und der andere Ehepartner ist noch berufstätig, sollten Sie das Rentenprivileg nutzen und die Scheidung vor dem 01.09.2009 einreichen.

Beim Zugewinnausgleich gilt ab 01.09.2009 als Stichtag zur Berechnung des Zugewinns der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten. Insofern sollten Sie als Ausgleichsverpflichteter die Scheidung vor und als Ausgleichberechtigter die Scheidung nach dem 31.08.2009 einreichen.

Für weitere Fragen zur Scheidungsreform und den Änderungen ab 01.09.2009 können Sie gern unsere Online-Rechtsberatung nutzen.

Schnelle Scheidung

Wir werden immer öfter gefragt, ob die Möglichkeit besteht, ein Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Manchmal steht die nächste Hochzeit unmittelbar bevor und manchmal wir Nachwuchs vom neuen Lebenspartner erwartet. Dann drängt die Zeit und am liebsten sollte die Scheidung schon gestern stattgefunden haben. Dazu muss man wissen, dass im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich die meiste Zeit in Anspruch nimmt. Weiterlesen

Aktuell: Der Versorgungsausgleich wird neu gefasst

AktuellDer Bundesrat hat Mitte März der Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs – die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen – ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten. Weiterlesen

Aufhebung Lebenspartnerschaft

Neben der Online-Scheidung bieten wir selbstverständlich auch den Service der Online-Aufhebung von Lebenspartnerschaften an. Hierbei gelten dieselben Regelungen, wie im Scheidungsverfahren, wobei bei allen Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 eingegangen wurde, der Versorgungsausgleich (Ausgleich, der während der Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften) nicht stattfindet, es sei denn, die Lebenspartner/Innen haben bei der Begründung der LP eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht so.